AGB-Bestellen

Bevor Sie bestellen lesen Sie bitte unsere
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
von Dirk Krüger (Denkhauser Höfe 196b, 45475 Mülheim), im folgenden doksoftware genannt.

  1. Geltungsbereich
    Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von doksoftware sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.

  2. Vertragsabschluß
    Mit der nachfolgenden Bestellung erkennen Sie die Allgemeinen Verkaufs-,Liefer- und Zahlungsbedingungen von doksoftware an und ein Vertrag kommt zwischen Ihnen und doksoftware zustande.

  3. Lieferung
    3.1. Verzögert sich die Lieferung über den von doksoftware zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn der Besteller weist nach, daß sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt doksoftware mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für doksoftware unmöglich, so ist der Ersatz eines unmittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit nicht eine grobfahrlässige oder vorsetzliche Verletzung des Vertrages durch doksoftware vorliegt. Teillieferungen sind zulässig. Das Liefergebiet von doksoftware ist ausschließlich auf Deutschland beschränkt.

    3.2. Kann doksoftware aufgrund höherer Gewalt (insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre) den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so kann doksoftware vom Vertrag zurücktreten, ohne daß Schadensersatzpflicht eintritt.

    3.3. Mit der Abgabe zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über, dies gilt auch dann, wenn die Lieferung frei erfolgt. Wird die Ware vom Besteller abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.

  4. Zahlung
    4.1. Die Preise von doksoftware gelten ab Lager Mülheim. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen zu leisten. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Es gilt die jeweils gültige Preisliste.

    4.2. Gerät der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so ist doksoftware berechtigt, Verzugszinsen von 2% über dem Diskontsatz der europäischen Zentralbank zu verlangen. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, in dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Ware oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistungen seitens doksoftware erfüllt ist.

    4.3. Der Besteller kann nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen.

  5. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von doksoftware. Verpfändung, Sicherheitsübertragung oder Überlassung der Ware im Austausch sind dem Besteller nicht gestattet.

  6. Garantieleistungen
    6.1. Der Besteller verpflichtet sich, die von doksoftware gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von zwei Wochen gegenüber doksoftware schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn der Mangel war bei sorgfältiger Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.

    6.2. Die Haftung von doksoftware für Schäden, die aus der Benutzung des Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf eine vorsetzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch doksoftware zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung.

    6.3. Die Gewährleistung von doksoftware beschränkt sich nach Wahl von doksoftware auf Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Wandlung. Bei Verwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist doksoftware außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener gegenüber dem Hersteller, Lieferanten oder Autor bestehenden Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich von doksoftware. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch doksoftware oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung verlangen. Ein weiterer Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsetzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch doksoftware zurückzuführen.

    6.4. Gewährleistungsansprüche gegen doksoftware stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  1. Computerprogramme (Software)
    7.1. doksoftware macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, daß diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch doksoftware ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

    7.2. doksoftware übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktion den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.

    7.3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt doksoftware keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen.

    7.4. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen. Im Zweifelsfall gelten immer die Lizenzbedingungen von doksoftware.

    7.5. Durch Installation der Software werden die Lizenzbedingungen von 7.4 anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.

  2. Sonstige Bestimmungen
    8.1. Auch ohne Hinweis seitens doksoftware sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt die deutschen und auch ausländischen Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte zu verkaufen, zu exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn diese gegen ausländische oder deutsche Gesetze oder Verordnungen verstoßen, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.

    8.2. doksoftware ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

    8.3. Der Gerichtsstand ist Mülheim.

    8.4. Die Rechtsbeziehungen zwischen doksoftware und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt in diesem Fall, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck am nächsten kommt.

Ich stimme den oben genannten Bedingungen zu.